Andreas Breunhölder und Ing. Friedrich Ungerböck GnbR
1110 Wien Gröretg. 20 (Meidlg. 43)
Tel: 769 15 25 UID Nr:
ATU11112204
Unsere Lieferbedingungen:
Alle Preisangaben verstehen sich incl. der ges. MWST, sind freibleibend und
unverbindlich.
Alle Angebote und Preiszusagen sind an unsere rolex replica schriftliche
Bestätigung gebunden.
Lieferungen verstehen sich stets ab Lager Wien (1110 WIEN Gröretgasse 20).
Für verspätet eintreffende Lieferungen unserer Vorlieferanten, aus welchen
Gründen auch immer, können wir keine Haftung übernehmen. Dies gilt
auch für
Transportverspätungen etc.
Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter
Lieferungen können nicht geltend gemacht werden.
Sollten die von uns gelieferten Waren Mängel aufweisen, sind wir bestrebt diese
so rasch wie möglich zu beheben.
Nach Überprüfung der genannten Mängel werden diese nach unserem Ermessen
(resp. nach Ermessen des Herstellers) ausgetauscht oder repariert.
Weitere Ansprüche in diesem Zusammenhang können nicht gestellt
werden.
Bezahlung: Alle von uns gelieferten
Waren sind bei Übernahme gem. Anbot bzw. Preisliste zu bezahlen.
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz der
Lieferfirma.
Anhänger - Mietvertrag - Bedingungen
Der Vermieter zeichnet
ausschließlich für den verkehrssicheren Zustand des gegenständlichen
Anhängers, zum Zeitpunkt
der Übergabe, verantwortlich. Weitere, wie auch immer geartete Ansprüche an
den Vermieter könne nicht gestellt werden.
Der Mieter (Mitmieter) hat sich vor Fahrtantritt vom replica watches uk ordnungsgemäßen und
verkehrssicheren Zustand des Anhängers zur
überzeugen. Festgestellte Mängel sind ggf. VOR Fahrtantritt im Mietvertrag
festzuhalten. Defekte Anhänger oder Zusatz-
ausrüstungen dürfen NICHT verwendet werden! Zusatzausrüstungen (Seilwinden,
Schienen, Aufsatzbordwände etc) können
gratis beigestellt werden, die Benützung erfolgt stets auf eigene Gefahr!
Die MIETERIN / der MIETER HAFTET
ZUR GÄNZE FÜR ALLE
SCHÄDEN, DIEBSTAHL ETC. DIE AUF GROBE
FAHRLÄSSIGKEIT, WILLKÜR, ÜBERLADUNG, BESCHÄDIGUNGEN, ETC. ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
BEI ABSCHLUSS EINER KASKOVERSICHERUNG BETRÄGT DER SELBSTBEHALT € 200,-- bzw. € 300,-- für
KFZ-Transporter..
(Kaskoversicherungen decken Unfall und Diebstahl ! Ladegut, Überladung
etc. kann nicht versichert werden.)
Schadenersatzkosten können dem Mieter ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Vorfalls
in Rechnung gestellt werden und sind
sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden 14% Verzugszinsen in Rechnung
gestellt.
Der Mieter verpflichtet sich:
a) Den gemieteten Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen, vom Zugfahrzeug
getrennt, abzustellen. (Ausgenommen für die
Zeit des Be- und Entladens)
b) Den Anhänger für die Dauer der Halte- und Parkzeiten mittels des an der
Deichsel verfügbaren Zylinderschlosses gegen
Diebstahl zu sichern.
c) Jede Beschädigung oder Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden.
(Außerhalb der Geschäftszeiten ist der
Anrufbeantworter verfügbar!)
d) Den Anhänger schonend zu behandeln, für die ständige Verkehrssicherheit zu
sorgen (Reifendruck, Beleuchtung etc.)
sowie gereinigt zu retournieren.
e) Im Falle eines Unfalles, Diebstahl usw. auf ein polizeiliches Protokoll
(Anzeigen etc. sind in jenem Staat zu erstatten
auf dessen Territorium sich der Unfall, Diebstahl etc.
ereignet) zu bestehen bzw. Anzeige (auch Selbstanzeige) zu
erstatten. (Bei Schriftstücken die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung
beizubringen!) und den jeweiligen Versicherungen sowie dem
Vermieter innerhalb einer Woche schriftlich einen
Unfall-, Diebstahlbericht etc. zu übermitteln.
Unverzügliche mündliche Meldung an den Vermieter ist trotzdem zu
erstatten. Alle anfallenden Kosten für Stempelgebühren,
Übersetzungen, Kennzeichenwiederbeschaffung etc. sind
vom Vermieter zu tragen und sind nicht in einer eventuell
vereinbarten Haftungsbefreiung inkludiert!
f) Die ges. Grenzwerte (Nutzl., Höchstgeschwindigkeit etc.) einzuhalten.
g)
Der genaue Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe sind im Mietvertrag
festzuhalten!
Verrechnungsgrundlage der Miete: die
jeweils angefangenen 24 Stunden. die Miete ist VOR Fahrtantritt, bzw. zum
Zeitpunkt der Mietverlängerung fällig! Bei MIETVERLÄNGERUNG OHNE VORHERIGER
BEZAHLUNG wird d. Tagesmietsatz
in Rechnung gestellt! KAUTIONEN gelten NICHT als BEZAHLUNG! Ggf. Miete
hinterlegen! Firmen, Vereine etc. haben für
die Mietdauer ein genaues Fahrerverzeichnis zu führen. (Name des Fahrers,
genauer Zeitraum, Kennzeichen Anh. u. Zug-KFZ)
Dieses Verzeichnis ist mind. 12 Monate Aufzubewahren.
Im Falle der Übernahme eines Anhängers durch den Mitmieter, bekundet dieser
durch seine Unterschrift, dass er vom
Mieter zur Übernahme und Verwendung beauftragt wurde und mit den hier genannten
Bedingungen einverstanden ist.
Es steht dem Vermieter frei, den
vollen Selbstbehalt durch Einheben einer vom Vermieter zu bestimmenden Gebühr
(im Einzelfall oder generell) zu reduzieren (diese Vereinbarungen sind nur nach
Niederschrift im Mietvertrag gültig). Bei
Nichteinhaltung der Mietbedingungen (Meldepflicht etc) wird die
Haftungsbefreiung ungültig! Deformierte Achsen müssen
jedoch immer ersetzt werden! Kautionen werden ohne Rückfragen zur Abdeckung
jeweiliger Schäden verwendet.
Der Mieter verpflichtet sich den Rücktransport des gemieteten Anhängers
sicherzustellen. (Auch nach einem Unfall,
unabhängig vom Verschulden!) Überprüfungen und Zerlegungsarbeiten dürfen
AUSSCHLIESZLICH mit SCHRIFTLICHER
ZUSTIMMUNG des Vermieters erfolgen! Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt
WIEN als vereinbart.
(Obige Mietbedingungen erhalten Sie auf Wunsch auch bei jeder Vermietung!)