AVK - ANHÄNGER - Geschäftsbedingungen

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Mietanhänger

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Andreas Breunhölder und Ing. Friedrich Ungerböck GnbR  1110 Wien Gröretg. 20  (Meidlg. 43)
Tel: 769 15 25    UID Nr: ATU11112204

Unsere Lieferbedingungen:

Alle Preisangaben verstehen sich incl. der ges. MWST, sind freibleibend und unverbindlich.
Alle Angebote und Preiszusagen sind an unsere rolex replica schriftliche Bestätigung gebunden.
Lieferungen verstehen sich stets ab Lager Wien (1110 WIEN Gröretgasse 20).
Für verspätet eintreffende Lieferungen unserer Vorlieferanten, aus welchen Gründen auch immer, können wir keine Haftung übernehmen. Dies gilt
auch für Transportverspätungen etc. 
Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferungen können nicht geltend gemacht werden.
Sollten die von uns gelieferten Waren Mängel aufweisen, sind wir bestrebt diese so rasch wie möglich zu beheben.
Nach Überprüfung der genannten Mängel werden diese nach unserem Ermessen (resp. nach Ermessen des Herstellers) ausgetauscht oder repariert.
Weitere Ansprüche in diesem Zusammenhang können nicht gestellt werden.

Bezahlung: Alle von uns gelieferten Waren sind bei Übernahme gem. Anbot bzw. Preisliste zu bezahlen.  
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz der Lieferfirma.

Anhänger - Mietvertrag - Bedingungen

Der Vermieter zeichnet ausschließlich für den verkehrssicheren Zustand des gegenständlichen Anhängers, zum Zeitpunkt
der Übergabe, verantwortlich. Weitere, wie auch immer geartete Ansprüche an den Vermieter könne nicht gestellt werden.
Der Mieter (Mitmieter) hat sich vor Fahrtantritt vom replica watches uk ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand des Anhängers zur
überzeugen. Festgestellte Mängel sind ggf. VOR Fahrtantritt im Mietvertrag festzuhalten. Defekte Anhänger oder Zusatz-
ausrüstungen dürfen NICHT verwendet werden! Zusatzausrüstungen (Seilwinden, Schienen, Aufsatzbordwände etc) können
gratis beigestellt werden, die Benützung erfolgt stets auf eigene Gefahr!

Die MIETERIN / der MIETER HAFTET ZUR GÄNZE FÜR ALLE SCHÄDEN, DIEBSTAHL ETC. DIE AUF GROBE
FAHRLÄSSIGKEIT,  WILLKÜR, ÜBERLADUNG, BESCHÄDIGUNGEN, ETC. ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
BEI ABSCHLUSS EINER KASKOVERSICHERUNG BETRÄGT DER SELBSTBEHALT € 200,-- bzw. € 300,-- für KFZ-Transporter..
(Kaskoversicherungen decken Unfall und Diebstahl !  Ladegut, Überladung etc. kann nicht versichert werden.)

Schadenersatzkosten können dem Mieter ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Vorfalls in Rechnung gestellt werden und sind
sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden 14% Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

Der Mieter verpflichtet sich:
a) Den gemieteten Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen, vom Zugfahrzeug getrennt, abzustellen. (Ausgenommen für die
    Zeit des Be- und Entladens)
b) Den Anhänger für die Dauer der Halte- und Parkzeiten mittels des an der Deichsel verfügbaren Zylinderschlosses gegen
    Diebstahl zu sichern.
c) Jede Beschädigung oder Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden. (Außerhalb der Geschäftszeiten ist der
    Anrufbeantworter verfügbar!)
d) Den Anhänger schonend zu behandeln, für die ständige Verkehrssicherheit zu sorgen (Reifendruck, Beleuchtung etc.)
    sowie gereinigt zu retournieren.
e) Im Falle eines Unfalles, Diebstahl usw. auf ein polizeiliches Protokoll (Anzeigen etc. sind in jenem Staat zu erstatten
    auf dessen Territorium sich der Unfall, Diebstahl etc. ereignet) zu bestehen bzw. Anzeige (auch Selbstanzeige) zu
    erstatten. (Bei Schriftstücken die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung
    beizubringen!) und den jeweiligen Versicherungen sowie dem Vermieter innerhalb einer Woche schriftlich einen
    Unfall-, Diebstahlbericht etc. zu übermitteln. Unverzügliche mündliche Meldung an den Vermieter ist trotzdem zu
    erstatten. Alle anfallenden Kosten für Stempelgebühren, Übersetzungen, Kennzeichenwiederbeschaffung etc. sind
    vom Vermieter zu tragen und sind nicht in einer eventuell vereinbarten Haftungsbefreiung inkludiert!
f) Die ges. Grenzwerte (Nutzl., Höchstgeschwindigkeit etc.) einzuhalten.
g) Der genaue Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe sind im Mietvertrag festzuhalten! 

Verrechnungsgrundlage der Miete: die jeweils angefangenen 24 Stunden. die Miete ist VOR Fahrtantritt, bzw. zum
Zeitpunkt der Mietverlängerung fällig! Bei MIETVERLÄNGERUNG OHNE VORHERIGER BEZAHLUNG wird d. Tagesmietsatz
in Rechnung gestellt! KAUTIONEN gelten NICHT als BEZAHLUNG! Ggf. Miete hinterlegen!  Firmen, Vereine etc. haben für
die Mietdauer ein genaues Fahrerverzeichnis zu führen. (Name des Fahrers, genauer Zeitraum, Kennzeichen Anh. u. Zug-KFZ)
Dieses Verzeichnis ist mind. 12 Monate Aufzubewahren.
Im Falle der Übernahme eines Anhängers durch den Mitmieter, bekundet dieser durch seine Unterschrift, dass er vom
Mieter zur Übernahme und Verwendung beauftragt wurde und mit den hier genannten Bedingungen einverstanden ist.

Es steht dem Vermieter frei, den vollen Selbstbehalt durch Einheben einer vom Vermieter zu bestimmenden Gebühr
(im Einzelfall oder generell) zu reduzieren (diese Vereinbarungen sind nur nach Niederschrift im Mietvertrag gültig). Bei
Nichteinhaltung der Mietbedingungen (Meldepflicht etc) wird die Haftungsbefreiung ungültig! Deformierte Achsen müssen
jedoch immer ersetzt werden! Kautionen werden ohne Rückfragen zur Abdeckung jeweiliger Schäden verwendet.
Der Mieter verpflichtet sich den Rücktransport des gemieteten Anhängers sicherzustellen. (Auch nach einem Unfall,
unabhängig vom Verschulden!) Überprüfungen und Zerlegungsarbeiten dürfen AUSSCHLIESZLICH mit SCHRIFTLICHER
ZUSTIMMUNG des Vermieters erfolgen! Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt WIEN als vereinbart.

(Obige Mietbedingungen erhalten Sie auf Wunsch auch bei jeder Vermietung!)

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